1. EINLEITUNG
im Karate-Sport für Menschen mit einer Behinderung hat sich in der letzten Zeit eine Entwicklung vollzogen, die positive Auswirkungen auf die Steigerung der Leistungsfähigkeit für behinderte Menschen und auf ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft hat.
Die WKF hat diese Entwicklung zum Anlass genommen, die bestehenden Strukturen innerhalb des Verbandes zu überprüfen und mögliche Alternativen und Konsequenzen auf den Leistungssport aufzuzeigen. Das vorliegende Leistungssportkonzept - das erste seiner Art innerhalb der WKF - soll die Grundlage dafür bilden, WKF-Karate-Sportlerinnen und -Sportlern auf nationaler und internationaler Ebene Wettkämpfe zu ermöglichen und sich auf internationalem Niveau zu messen. Die Umsetzung und der Erfolg dieses Konzeptes hängen von der breiten Zustimmung und Akzeptanz aller in der WKF organisierten Personen sowie ihrer Mitgliedsverbände ab, angefangen von den Athleten, über die Abteilungen, bis hin zu den Nationalverbänden. Alle Beteiligten sind aufgefordert, sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten dafür einzusetzen, dass der Leistungssport Behinderter auf internationaler Ebene eine angemessene Beachtung erfährt.
Regelung für die abschließende Entscheidungsbefugnis des Ausschusses bzw. des Vorstandes „Leistungssport" in sportfachlichen Fragestellungen:
• Gaststatus der Abteilungs- und Fachbereichsleiter beim WKF-Verbandstag
• Berufung von Experten aus den Nationalverbänden als kooperierte Mitglieder in den Vorstand „Leistungssport"
• Gemeinsame Sitzung des Ausschusses „Leistungssport" mit Vertretern der Nationalverbände
• Initiierung und Durchführung
2. HISTORIE DES LEISTUNGSSPORTS BEHINDERTER
Der Deutsche Karate Verband e.V. (DKV mit 16 Landesverbänden, mit ca. 110.000 Mitgliedern in ca. 3000 Vereinen) mit seinen Referenten Ernes Erko Kalac und Ralf Brünig verfügt als erstes WKF Mitglied bereits über eine eigene Abteilung für „Karate für Menschen mit Behinderung". In diesem Jahr fand bereits eine regionale Meisterschaft für diese Zielgruppe statt, im Jahr 2007 ist die Deutsche Meisterschaft geplant.
Der Karate Verband Montenegro hat nun auch eine eigene Abteilung für „Karate für Menschen mit Behinderung" gegründet. Die Karate Verbände Bosnien und Herzegowina, Serbien, Slowenien und auch
Luxemburg haben inzwischen großes Interesse bekundet. Auch sie haben diese Zielgruppe in ihren Vereinen und möchten diese Abteilung gründen.
Über einen Rundbrief der WKF würde sicher auch noch bei anderen Nationalverbänden das Interesse für „Karate für Menschen mit Behinderung" geweckt werden, und es könnten so weitere Informationen gesammelt werden.
3. STRUKTUR DES LEISTUNGSSPORTS „KARATE FÜR MENSCHEN MIT BEHINDERUNG" IN DER WKF
Sportler und Trainer haben erkannt, dass sich auch bei leichter Behinderten die Erkenntnisse der Trainingswissenschaften auf den Leistungssport übertragen lassen, wenn sie an deren Bedürfnisse und Möglichkeiten angepasst worden sind. Daraus erwuchs eine intensive Zusammenarbeit mit Trainern.
Die von der WKF erstellten karatespezifischen Startklassensysteme sollten in der Folge eine grundlegende Umstrukturierung des Behindertensports vom Breiten- hin zum Leistungssport erfahren. Die
Anerkennung dieser Systeme sollte heute die Grundlage der Leistungssportentwicklung im nationalen und internationalen Karate für Menschen mit Behinderung sein. Zu diesem Zweck hat die WKF die Abteilung „Karate für Menschen mit Behinderung" gegründet, in welcher Karate für Menschen mit Behinderung organisiert wird.
Das WKF-Präsidium stellt:
Die Abteilung „Karate für Menschen mit Behinderung" in der WKF mit allem Regelwerk und
1. Die WKF-Kommission
2. die Kommission Leistungssport:
• WKF Weltmeisterschaft
• Kontinentalmeisterschaft
• Nationalmeisterschaft
3. Unterausschüsse:
• Rehabilitationssport
• Präventionsport
• Breitensport
• Medizin
• Lehre
4. Medizinische Kommission
• Doping-Kommission
4. IDENTIFIKATION
Die WKF soll Rehabilitations-, Präventions-, Breiten- und Leistungssportlern eine Heimat bieten und gleichzeitig die Möglichkeit schaffen, ein `Wir-Gefühl´ entstehen zu lassen. Der Verband richtet sich deshalb gegen jegliche Bestrebungen, die die Bedeutung des Leistungssports Behinderter auf statistische Daten reduziert und ihn als eine Randerscheinung innerhalb des Verbandes betrachtet.
5. TRANSPARENZ
Ein konstruktives Miteinander setzt ein Klima des gegenseitigen Respekts und der Achtung voraus. Die Basis für einen vertrauensvollen Umgang ist eine offene und effiziente Kommunikation, die keinen Bereich ausschließt.
6. DURCHGÄNGIGKEIT
Ein Dachsportverband (WKF), der das Ziel verfolgt, eine breite Leistungsspitze, gestützt durch einen noch breiteren Unterbau, zu etablieren, kann dieses innerhalb der föderalen Struktur der Mitgliedesverbände nur in einem offenen Dialog aller Beteiligten untereinander bewerkstelligen. Im Positionspapier heißt es hierzu: `Der Behindertensport ist auf die Mitarbeit aller, der Vereine, der Regionen, der Nationalverbände und des Dachverbandes angewiesen´. Diese Aussage gilt es auch auf den Leistungssport zu übertragen und mit Leben zu füllen.
Der Dachverband (WKF) reklamiert seine Zuständigkeit für den internationalen Spitzensport, während die Aufgaben der Nationalverbände vorrangig in der Talentsuche und -Förderung für den Leistungssport zu sehen sind.
7. KOOPERATION
Der Leistungssport Behinderter unterscheidet sich in weiten Teilen weder in Training noch Wettkampf vom Leistungssport Nichtbehinderter. Es ist deshalb nahe liegend, auf trainingswissenschaftliche Erkenntnisse
des Nichtbehindertensports zurückzugreifen und sich die Strukturen des Leistungssports Nichtbehinderter zunutze zu machen, um somit Synergieeffekte zu erzielen.
8. FÖRDERKATEGORIEN
Dabei verfolgt die WKF das Ziel, den Leistungssport Behinderter an die gültigen Kriterien anzupassen, die Anerkennung durch das Internationale Paralympische Komitee zu erreichen und eine Darstellung auf höchstem Niveau mit all seinen Facetten. Die WKF richtet sich gegen jegliche Bestrebungen, die Anstrengungen auf medaillenträchtige Disziplinen oder besonders populäre oder medienwirksame Sport-Events zu beschränken. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle Disziplinen die gleiche Förderung erfahren. Es ist erklärte Absicht des Verbandes, Förderkategorien einzurichten.
9. ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
Erfolgreiche Athleten bei Meisterschaften haben nicht nur im Behindertensport, dort aber in besonderem Maße, eine Vorbildfunktion. Deshalb muss es Ziel der WKF sein, durch eine breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit seine Meisterschaften und seine (erfolgreichen) Athleten in den Medien zu präsentieren, um somit auf den Leistungssport und die Leistungsfähigkeit behinderter Menschen aufmerksam zu machen.
10. GESUNDHEIT
Grundlage für einen vorbildhaften, humanen und erfolgreichen Leistungssport ist die Gesundheit der Sportlerinnen und Sportler, die durch eine adäquate medizinische Beratung, Betreuung und Versorgung von der Talentsuche bis zu den Paralympics abgesichert werden muss.
11. KLASSIFIZIERUNG
Generell unterscheidet man bei der Klassifizierung zwei Arten:
1. Nach Art der Behinderung (Amputierte, Blinde und Sehbehinderte, Cerebrale Parese, Rollstuhlfahrer/innen, etc.) ausgehend von der ärztlichen Diagnose:
• Amputationen 9
• Blinde und Sehbehinderte 3
• Cerebrale Parese 8
• Geistige Behinderung 1
• Rollstuhlfahrer/innen 8
2. Nach Ausmaß der Funktion ausgehend von der Sportart und der Fähigkeit des Einzelnen, trotz Behinderung diese Sportart auszuüben (z. B. Schwimmen, Tischtennis, Ski alpin und nordisch, Radfahren, Schießen, etc.). Dieses integrative System bedingt verschiedene Behinderungsformen in einer Klasse. Die funktionelle Klasse wird durch sportspezifische Testreihen erhoben und durch Beobachtungen im Wettkampf überprüft. Der Vorteil der funktionellen Klassifizierung besteht in dem gemeinsamen Antreten von Athlet/innen verschiedener Behinderung in einer Sportart.
11.a Die Klasseneinteilung nach Behinderungsarten
11.a.1 Amputierte:
• A1 beidseitige Oberschenkelamputation
• A2 einseitige Oberschenkelamputation
• A3 beidseitige Unterschenkelamputation
• A4 einseitige Unterschenkelamputation
• A5 beidseitige Oberarmamputation
• A6 einseitige Oberarmamputation
• A7 beidseitige Unterarmamputation
• A8 einseitige Unterarmamputation
• A9 kombinierte Amputation oberer und unterer Extremitäten (einseitig, oder diagonal)
11.a.2 Blinde und Sehbehinderte
• B1 Vollblind: Keine Lichtempfindung in beiden Augen bis zur Lichtempfindung, aber unfähig, eine Handbewegung wahrzunehmen in irgendeiner Entfernung oder Richtung. Müssen sichtundurchlässige Brille tragen!
• B2 Schwerst sehbehindert: Von der Fähigkeit, die Handbewegungen wahrzunehmen, bis zu einem Sehrest von 2/60 und einer Gesichtsfeldeinschränkung von weniger als 5 Grad. (sämtliche Einteilungen erfolgen am besseren Auge und bei bestmöglicher Korrektur).
• B3 Sehbehindert: Von der Sehschärfe von 2/60 bis zu 6/60 und/oder einer Gesichtsfeldeinschränkung von 5 bis 20 Grad (sämtliche Einteilungen erfolgen am besseren Auge und bei bestmöglicher Korrektur).
11.a.3 Cerebralparese (CP)
Sitzende Klassen
• C1 schwerste Behinderung aller 4 Extremitäten = Tetraplegie, benötigen Elektro- Rollstuhl zur Fortbewegung
• C2 schwere spastische Behinderung aller Extremitäten, selbstständige Rollstuhlfortbewegung mit Händen oder Füßen auf kurzen Strecken möglich
• C3 Komplette Lähmung der Beine, Arme mit ausreichender, aber eingeschränkter Funktionen, instabile Rümpfe, können ohne Probleme einen Handrollstuhl bedienen
• C4 Beinahe normale Armfunktion, keine oder unzureichende Gehfähigkeit, gute Rumpfstabilität
Stehende Klassen
• C5 Beeinträchtigung der Beine = Diplegie, benötigen meist Gehhilfen zum Gehen
• C6 Bewegungsunruhe der Arme und des Gesichtes mit Gleichgewichtsstörung = Athetose, Ataxie
• C7 Halbseitenlähmung rechts oder links = Hemiplegie, meist starkes Hinken
• C8 Minimale Beeinträchtigung, leichte Di- oder Hemiplegien, leichte Athetosen, oft koordinative Störungen
11.a.4 Rollstuhlfahrer/innen
Querschnittlähmungen, Spina Bifida und Poliomyelitis sind die häufigsten Formen. Die Einteilung erfolgt nach dem Wirbelsegment, unterhalb dem die Lähmung besteht.
Je nach Sportart gibt es 4 bis maximal 8 Klassen. Die Unterteilungen erfolgen je nach den besonderen Ansprüchen der Sportart.
Man unterscheidet
- Lähmungen der Halswirbelsäule (C5-C8), wobei immer auch Arme und Hände betroffen sind (Tetraplegie)
- Lähmungen der Brustwirbelsäule (TH1-TH12) mit unterschiedlicher Instabilität des Rumpfes, aber normaler Armfunktion (Paraplegie)
- Lähmungen im Lendenbereich mit Ausfällen in den Beinen, aber guter Rumpfstabilität (L1-S2) (Paraplegie)
11.a.5 Geistige Behinderung
Startberechtigt in dieser Klasse sind Menschen mit geistiger Behinderung, Down Syndrom, Lernbehinderung, Verhaltensstörungen, etc., die einen IQ von unter 75 aufweisen.
Derzeit gibt es trotz der großen Bandbreite an Behinderungsformen nur eine Klasse, es wird aber an neuen und gerechteren Klassifizierungssystemen gearbeitet. Bislang waren bei den Paralympics Sportler/innen mit geistiger Behinderung nur zu Demonstrationsbewerben zugelassen.
11.a.6 Hörbehinderung
Gehörlosigkeit mit einem Hörverlust von mindestens 55 Dezibel auf dem besseren Ohr. Sportler/innen dürfen bei der Sportausübung keine Hörgeräte tragen. Diese Behinderungsgruppe ist weltweit separat im eigenen Gehörlosensportverband (CISS Comité International des Sports des Sourds) organisiert, und führt ihre eigenen Weltspiele durch. Daher ist diese Gruppe bei den Paralympics nicht integriert.
Die Qualität der karatespezifischen, funktionellen Klasseneinteilung der Athleten ist die Basis für Chancengleichheit, Fairness, Reproduzierbarkeit und Nachprüfbarkeit im Leistungssport Behinderter. In diesem Sinne muss das System international gestaltet werden. National sollte der Vorgang der Klassifizierung vom Verein über den Regionalverband bis zur Nationalverbands-Ebene konsequent und durchgängig am internationalen Standard ausgerichtet und dokumentiert sein. Der Begriff `Schadensklasse´ wird durch `Startklasse´ ersetzt.
12. MASSNAHMENKATALOG
12.a VERBANDSPOLITISCHE MASSNAHMEN
Verbandspolitische Veränderungen haben durchaus Einfluss auf die Entwicklung des Leistungssports innerhalb des Verbandes. Sie geben der Organisation des Leistungssports eine Struktur und stellen die Handlungsbasis für alle am Leistungssport beteiligten Personen dar. Vorrangiges Ziel muss es sein, dem
Leistungssport innerhalb des Verbandes ein größeres Gewicht zu verleihen. Daneben darf die Zuständigkeit für den Leistungssport nicht vorrangig dem Dachverband zugeschrieben werden.
Der Dachverband muss für die Nationalmannschaften und als Ansprechpartner für die zuständigen Ministerien des Landes verantwortlich bleiben. Davon abgesehen müssen die Nationalverbände ihre Verantwortung gegenüber dem Leistungssport wahrnehmen.
Die WKF beabsichtigt, einschneidende Satzungsänderungen durchzuführen mit dem Ziel, die Position des Leistungssports im Verband zu stärken und die Entscheidungswege zu verkürzen.
Folgende Änderungen sind vorgesehen:
• Der jeweilige Referent erhält Sitz und Stimme im Präsidium der WKF
• Als Arbeitsgremium für den Ausschuss Leistungssport wird ein Vorstand eingesetzt.
Darüber hinaus sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:
• Der Vorsitzende des Ausschusses Leistungssport ist auch Vorsitzender des Vorstandes und gleichzeitig Mitglied des Präsidiums. Seine Stellvertreter haben die Abwesenheitsvertretung im Präsidium.
• Die Nationalverbände sind aufgefordert, den in den Verbandssatzungen festgeschriebenen Leistungssport Behinderter aktiv zu gestalten.
12.b STRUKTURELLE MASSNAHMEN
Weltmeisterschaft, Kontinentalmeisterschaft, Nationalverbandsmeisterschaften
Um die Nationalverbände in die bestehenden Organisationsstrukturen des Leistungssports mit einzubinden, sind folgende Maßnahmen zu ergreifen:
• Zentrales Entscheidungsgremium für die Belange einer Sportart ist die Abteilung. Die Entscheidungsbefugnisse der Abteilungen sind zu erweitern. Kompetenzen, die bislang in höheren Gremien angesiedelt waren, müssen den Abteilungen zugeordnet werden. So sollte z.B. das Vorschlagsrecht für die Vergabe von Weltmeisterschaften bei den Abteilungen liegen. Die Nationalverbände sind aufgefordert, ihre Interessen in den Abteilungen wahrzunehmen.
• Die Abteilungen/Fachbereiche müssen durch die verstärkte Integration der Nationalverbände ihre Kompetenz bzgl. der sportartspezifischen Verbreitung umsetzen und im Rahmen eines Pflichtenheftes tätig sein. Zu den Aufgaben und Pflichten gehören u.a.:
1. Kooperation mit den Nationalverbänden zur Schaffung und Erhaltung von nationalen Sportartstrukturen
2. Aus- und Weiterbildung von Fachpersonal in Kooperation mit dem Lehrwesen der nationalen Behinderten-Sportverbände bzw. der nationalen paralympischen Komitees und den Nationalverbänden
3. Erstellung und Aktualisierung eines einheitlichen Regelwerks nach Vorgaben der internationalen Anforderungen
4. Betreuung, Pflege und Ausbau einer internationalen Datenbank
5. Einrichtung von Sportstrukturen des Wettkampfsports, des Breiten-, Kinder- und Jugendsports in Kooperation mit den Nationalverbänden
6. Koordination der sportartspezifischen Öffentlichkeitsarbeit
7. Zusammenarbeit mit den Vereinen
8. Kooperation mit dem jeweiligen Fachverband
• Der Vorsitzende einer Abteilung kann nicht gleichzeitig eine Funktion in der Nationalmannschaft (z.B. Trainer, Athlet) innehaben. Neben der Integration der Nationalverbände in die Abteilungen sowie der stärkeren Einbindung der Vertreter der Abteilungen in die Gremien des Verbandes hat der Leistungssport Behinderter in der WKF nur eine Zukunft, wenn von der Basis bis zu den Nationalmannschaften eine durchgehende Struktur für den Leistungssport geschaffen wird. Die im nachfolgenden Organigramm veranschaulichte Struktur des Leistungssports in der WKF muss innerhalb der nächsten zwei Jahre verwirklicht werden.
13. LEISTUNGSSPORTSTRUKTUR IN DER WKF
Die Nationalverbände sind gefordert, folgende Maßnahmen zu ergreifen:
• Jeder Nationalverband legt innerhalb der nächsten zwölf Monate ein Leistungssportkonzept vor, das die Leistungssportsstruktur des Nationalverbandes beschreibt, Schwerpunkte und Ziele der Förderung definiert sowie Maßnahmen für deren Umsetzung darlegt.
• Zentrale Aufgaben der Nationalverbände sind Talentsuche und -Förderung.
• Die Nationalverbände benennen, je nach Athletenkonzentration, Stützpunktvereine für Kata, an denen das Heimtraining der Athleten, aber auch zentrale Lehrgangsmaßnahmen des Nationalverbandes stattfinden. Jugendliche, die am Anfang des Trainingsprozesses stehen, werden einem Stützpunkt zugewiesen.
• Die Nationalverbände verpflichten sich, Nationalkader einzurichten. Voraussetzung hierfür ist die Erstellung von Kaderkriterien. Für diese Nationalkader werden zentrale Lehrgangsmaßnahmen durchgeführt.
• Sofern der Nationalverband über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, sind Kata Nationaltrainer einzustellen. Diese sollten ggf. auch das Heimtraining der Athleten leiten.
• In den Geschäftsstellen der Nationalverbände ist ein Mitarbeiter für die übergeordneten Belange des Leistungssports zuständig
Es ist nicht zu erwarten, dass alle Nationalverbände in der Lage sind, eine oben beschriebene Struktur aufzubauen. Aus diesem Grund ist es, insbesondere für kleinere Nationalverbände, unerlässlich, Kooperationen mit mitgliederstärkeren Nationalverbänden einzugehen. Sofern dem nationalen Behindertensportverband Mittel zur Verfügung stehen, kann eine jährliche finanzielle Zuwendung durch ihn an seinen Nationalverband in Abhängigkeit von der Anzahl der A- und B-Kadersportler erfolgen. Damit würden den Nationalverbänden Mittel zur Verfügung gestellt, die diese wiederum für die Organisation des Leistungssports bzw. für die Nachwuchsarbeit einsetzen könnten.
14. ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN
Hochleistungen im Sport lassen sich im Nichtbehinderten- wie im Behindertensport nur erzielen, wenn das persönliche Umfeld des Athleten entsprechend ausgerichtet ist. Hierunter ist zu verstehen:
15. MEDIZINISCHE UND PHYSIOTHERAPEUTISCHE BETREUUNG
Athleten mit einer Behinderung sind schon aufgrund ihrer Behinderung und möglicher Überlastungsschäden auf medizinische und physiotherapeutische Betre
uung angewiesen. Die jährliche Gesundheitsuntersuchung durch einen Arzt der Medizinischen Kommission der WKF ist eine notwendige Voraussetzung für die Zulassung zu internationalen Veranstaltungen durch den Verbandsarzt.
16. INTERNATIONALE VERANSTALTUNGEN
Der Nominierungsvorschlag für eine internationale Veranstaltung ist durch die Nationalverbände schriftlich zu begründen. Es werden nur Sportler nominiert, bei denen eine sportliche Perspektive nachgewiesen werden kann.
17. BERÜCKSICHTIGUNG IN DER SPORTJAHRESPLANUNG
Um Aufnahme in die Sportjahresplanung zu finden, müssen die WKF-Abteilungen/ -Fachbereiche ein Planungskonzept vorlegen, das den Zeitraum bis zu den nächsten Paralympischen Spielen einschließt.
18. GLIEDERUNG DER DISZIPLINEN
Die in der WKF betriebenen Sportarten werden unterteilt in:
Kata: Nach den offiziellen WKF-Regeln
1. Kata für Rollstuhlfahrer/innen
2. Kata für Menschen mit geistiger Behinderung
3. Karate für Amputierte
a) Gruppe 1: A2 + A4
b) Gruppe 2: A6 + A7 + A8
c) Gruppe 3: A9
4. Cerebralparese: C7 + C8
19. PERSONELLE MASSNAHMEN
Eine zunehmende Professionalität im sportlichen Bereich muss auf allen Ebenen unabdingbar mit der Schaffung von mehr hauptamtlichen Stellen einhergehen. Hierunter ist zu verstehen:
20. VERANTWORTLICHKEITEN IN DEN GESCHÄFTSSTELLEN DER NATIONALVERBÄNDE
Um den Leistungssport weltweit zu organisieren und zu koordinieren, wäre es notwendig, dass die Geschäftsstellen der Nationalverbände über hauptamtliche Mitarbeiter verfügen, in deren Zuständigkeitsbereich der Leistungsport fällt. Da der Leistungssport in der WKF wohl auch zukünftig in der Mehrzahl von ehrenamtlich tätigen Personen geleitet wird, ist es unabdingbar, dass die Position des WKF-Abteilungsleiters seine Ergänzung auf Nationalebene in Form eines Landesfachwartes findet.
21. SCHLUSSWORT
Politische Ziele - Karate als (para) olympische Sportart:
Als kurz- bis mittelfristiges Ziel wird angestrebt, Karate für Menschen mit Behinderungen in der WKF und in den Nationalverbänden personell, institutionell und satzungsmäßig zu verankern.
Als langfristiges politisches Ziel kann angesehen werden, dass Karate den Status einer (para) olympischen Sportart erhält. Dieser Status hat für jede Sportart, die bis dahin lediglich als „Randsportart" zu betrachten war, eine ganze Reihe erheblicher weiterer Auswirkungen zur Folge. Ein ganz wesentlicher Effekt wäre hier ein Mehr an Medienpräsenz. Da sich heute der „Marktwert" einer Sportart großenteils an ihrer Medienpräsenz bemisst, hat dies enorme Auswirkungen in alle anderen Zielsetzungen hinein. Es kann erwartet werden, dass der Einzug von „Karate für Menschen mit Behinderung" in die WKF zur Erhöhung der gesamtgesellschaftlichen Akzeptanz von Karate beiträgt, was auch dabei hilft, (para) olympisch zu werden. Das wiederum könnte zur Folge haben, dass dann die Umsetzung von „Karate für Menschen mit Behinderung" auch da eine Chance erhält, wo bislang Skepsis oder gar Ablehnung überwogen.
Einbindung in DKV, WKF, IPC:
Der DKV-Projekt-Beauftragte Herr Kalac hat bereits im Juni 2006 Kontakt mit dem WKF/ EKF-Präsidenten aufgenommen. Er berichtete ihm über sein Konzept und die bisherige Entwicklung im DKV. Nach diesem
Gespräch bekam Herr Kalac von der WKF die Genehmigung, mit dem internationalen paralympischen Komitee (IPC) in Verbindung zu treten. Der Kontakt zum IPC verlief sehr positiv. Es wurde vereinbart, dass die WKF das Regelwerk, Wettkampfpläne und andere Aktivitäten für das IPC bis zum Jahr 2008 vorlegen wird.
Ernes Kalac WKF-Kommissionleiter
Literatur: Deutschen Behindertensportverband e.V.
Leistungskonzept & Regeln





